Für die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindende vorgezogene Bundestagswahl benötigt die Stadt Aalen wieder die Mithilfe ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Wann kommen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zum Einsatz?
Am Wahlsonntag, 23. Februar 2025.
Wo kommen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zum Einsatz?
Am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 in den Wahllokalen oder bei der Briefwahl im Rathaus Aalen.
Welche Aufgaben haben die Mitglieder eines Wahlvorstandes?
Sie sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl.
Zu den Aufgaben gehören u. a.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es werden keine speziellen Vorkenntnisse benötigt, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen jedoch wahlberechtigt sein. Das bedeutet:
Gibt es eine Entschädigung?
Für den Einsatz erhalten Wahlvorsteherinnen und -vorsteher sowie deren Stellvertreterinnen und -vertreter eine Entschädigung von 70 Euro Beisitzerinnen und Beisitzer erhalten eine Entschädigung in Höhe von 55 Euro.
Wie kann man sich melden?
Einfach eine E-Mail senden an rathaus.wasseralfingen@aalen.de.