Straßensperrung während der Wasseralfinger Festtage – Verlegung der Bushaltestellen

Anlässlich der Wasseralfinger Festtage bestehen folgende Verkehrsbeeinträchtigungen:

Ab Donnerstag, 23. Juni 2016, 9 Uhr bis Montag, 27. Juni 2016, 16 Uhr werden für den gesamten Verkehr gesperrt: Stefansplatz, Wilhelmstraße zwischen Karlplatz und Schafgasse, Karlsplatz, Karlstraße zwischen Karlsplatz und der Straße Am Brünnele, sowie Kolpingstraße zwischen Karlstraße und Kreisverkehrsplatz.


Die Haltestelle „Stefansplatz“ bei der katholischen Kirche wird ab Donnerstag 23. Juni 2016 ab dem ersten Bus in den Bereich Industriegleis SHW verlegt. Die Haltestelle „Sängerhalle“ (Karlstraße) wird in die Eugenstraße auf Höhe des Gebäudes 30 verlegt. Bereits ab Montag, 20.06.2016 werden, aufgrund von Kanalarbeiten in der Urbanstraße die Bushaltestellen Urbanstraße und Schloßstraße (Ostseite) nicht bedient. Dafür wird eine Ersatzhaltestelle entlang der Nordseite der Binsengasse vor der dortigen Unterführung eingerichtet. Dies wird auch während der Festtage bedient.

Die Umleitung aus südlicher Richtung führt über die Karlstraße, die Straße Am Brünnele und die Eugenstraße zum Kreisverkehr Kolpingstraße.

Die Umleitung aus Richtung Norden erfolgt über die Querspange beim Friedhof, die Abtsgmünder- und Schmiedstraße Richtung Westen bzw. in den Bereich Schafgasse/südliche Wilhelmstraße.

Wir bitten die Anwohner, ihre Fahrzeuge in der betreffenden Zeit außerhalb der Festzone zu parken, da während der Festtage keine Zu- und Abfahrtsmöglichkeit besteht. Außerdem bitten wir alle Festbesucher aus Wasseralfingen, ihr Auto zu Hause zu lassen, da Parkplätze in der Innenstadt knapp sind und deshalb auswärtigen Besuchern vorbehalten werden sollten.

Als Ausweichparkplätze stehen u. a. der Schlossplatz, die Parkplätze hinter der Sängerhalle und beim Schulzentrum im Tal sowie beim Friedhof, bei der Zufahrt zur Alten Schmiede und beim Spieselstadion zur Verfügung.

Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass im Zuge der Umleitungsstrecke im absoluten Halteverbot abgestellte Fahrzeuge umgehend auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.

© Stadt Aalen, 20.06.2016