NEU seit dem 01.01.2024: Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert.
Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.
Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweis-/Reisedokumente noch vor der Buchung und bedenken Sie, dass Passanträge ggf. mehrere Wochen Bearbeitungszeit haben. Kommen Sie also rechtzeitig zu einem der Bürgerämter der Stadt Aalen, um die neuen Dokumente zu beantragen.
Informationen zum Personalausweis finden Sie unter Personalausweis - Stadt Aalen; Informationen zum Reisepass finden Sie hier: Reisepass - Stadt Aalen.
Abschaffung Kinderreisepass
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden.
Die Abschaffung des Kinderreisepasses begründet sich darin, dass dieses Dokument ohne Chip und Sicherheitsmerkmale und der maximalen Gültigkeit von einem Jahr nicht mehr überall als Ausweisdokument anerkannt wird.
Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter – mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) findet man Reise- und Sicherheitshinweise zum jeweiligen Reiseland.