Kommunalwahlen am 9. Juni 2024: Was ist bei der Stimmabgabe zu beachten?

Am 9. Juni 2024 werden in ganz Baden-Württemberg die kommunalen Gremien, die Gemeinde- und Ortschaftsräte und die Kreisräte neu gewählt. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden mit der Wahlbenachrichtigung an alle Wahlberechtigten in Aalen versandt. So ist gewährleistet, dass jeder/jede Wähler/-in ausreichend Zeit hat sich zu überlegen, wie er/sie seine Stimmen verteilt. Wie die Stimmabgabe funktioniert, wird auch in den Merkblättern, die Teil der Stimmzettel sind, erläutert. Es wird empfohlen, diese Hinweise vor der Stimmabgabe sorgfältig zu lesen.

Wahl des Kreistags und der Ortschaftsräte

Die Zahl der Stimmen, die jeder/jede Wahlberechtigte abgeben kann, entspricht der Zahl der zu wählenden Mitglieder im jeweiligen Gremium: 

Kreistag, Wahlkreis I – Aalen 14 Stimmen
Ortschaftsrat Dewangen 12 Stimmen
Ortschaftsrat Ebnat 12 Stimmen
Ortschaftsrat Fachsenfeld 12 Stimmen
Ortschaftsrat Hofen 10 Stimmen
Ortschaftsrat Unterkochen 14 Stimmen
Ortschaftsrat Unterrombach-Hofherrnweiler 16 Stimmen
Ortschaftsrat Waldhausen 12 Stimmen
Ortschaftsrat Wasseralfingen 18 Stimmen

Werden mehr gültige Stimmen abgegeben, ist die Stimmabgabe ungültig.

Einem Bewerber/einer Bewerberin können maximal drei Stimmen (kumulieren) vergeben werden (entweder eine Stimme durch ein Kreuz oder die Zahl 1, zwei Stimmen durch Eintragen der Zahl 2, 3 Stimmen durch Eintragen der Zahl 3). 

Stimmen können nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die in einem der Stimmzettel aufgeführt sind. 

Wird nur ein Stimmzettel (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung) verwendet (durch Abtrennen der mittels Perforation verbundenen Stimmzettel) und entweder unverändert oder im Ganzen gekennzeichnet abgegeben, dann erhält jeder/jede in diesem Wahlvorschlag aufgeführte Bewerber/Bewerberin eine Stimme, höchstens jedoch so viele Bewerber/Bewerberinnen in der Reihenfolge von oben wie zu wählen sind. 

Werden einzelne Bewerber/Bewerberinnen gestrichen, gilt der Stimmzettel nicht mehr als unverändert und es zählen nur die ausdrücklich (durch Kreuz oder die Zahlen 1 bis 3) abgegebenen Stimmen. 

Um Stimmen an Bewerber/Bewerberinnen verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (panaschieren), können mehrere Stimmzettel verwendet werden oder Bewerber/Bewerberinnen von einem Stimmzettel auf einen anderen Stimmzettel übertragen werden. Wird nur der Name des Bewerbers/der Bewerberin in die freie Zeile eines anderen Stimmzettels eingetragen, so erhält dieser/diese eine Stimme, wollen Sie ihm/ihr zwei oder drei Stimmen geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder 3.

 

Wahl der Mitglieder für den Gemeinderat

Der Gemeinderat der Stadt Aalen wird nach den Regeln der unechten Teilortswahl gewählt, die den jeweiligen Stadtteilen (hier: Wohnbezirken) eine bestimmte Anzahl an Sitzen im Gremium garantiert. 

Zu wählen sind 40 Mitglieder, und zwar 

  • 16 Vertreter/Vertreterinnen für den Wohnbezirk Aalen,
  • 2 Vertreter/Vertreterinnen für den Wohnbezirk Dewangen,
  • 2 Vertreter/Vertreterinnen für den Wohnbezirk Ebnat,
  • 2 Vertreter/Vertreterinnen für den Wohnbezirk Fachsenfeld,
  • 1 Vertreter/Vertreterin für den Wohnbezirk Hofen,
  • 3 Vertreter/Vertreterinnen für den Wohnbezirk Unterkochen,
  • 5 Vertreter/Vertreterinnen für den Wohnbezirk Unterrombach-Hofherrnweiler,
  • 2 Vertreter/Vertreterinnen für den Wohnbezirk Waldhausen,
  • 7 Vertreter/Vertreterinnen für den Wohnbezirk Wasseralfingen.

Es dürfen insgesamt 40 Stimmen vergeben werden. 

Einem Bewerber/einer Bewerberin können maximal drei Stimmen (kumulieren) vergeben werden (entweder eine Stimme durch ein Kreuz oder die Zahl 1, zwei Stimmen durch Eintragen der Zahl 2, 3 Stimmen durch Eintragen der Zahl 3). 

Stimmen können nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die in einem der Stimmzettel aufgeführt sind. 

Wird nur ein Stimmzettel (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung) verwendet (durch Abtrennen der mittels Perforation verbundenen Stimmzettel) und entweder unverändert oder im Ganzen gekennzeichnet abgegeben, dann erhält jeder/jede in diesem Wahlvorschlag aufgeführte Bewerber/Bewerberin eine Stimme, höchstens jedoch so viele Bewerber/Bewerberinnen in der Reihenfolge von oben wie jeweils für den Wohnbezirk zu wählen sind. 

Werden einzelne Bewerber/Bewerberinnen gestrichen, gilt der Stimmzettel nicht mehr als unverändert und es zählen nur die ausdrücklich (durch Kreuz oder die Zahlen 1 bis 3) abgegebenen Stimmen. 

Um Stimmen an Bewerber/Bewerberinnen verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (panaschieren), können mehrere Stimmzettel verwendet werden oder Bewerber/Bewerberinnen von einem Stimmzettel auf einen anderen Stimmzettel übertragen werden. Dazu muss der Name dieser Bewerber/Bewerberinnen in die freie Zeile des gleichen Wohnbezirks eines anderen Stimmzettels eingetragen werden. Wird nur der Name des Bewerbers/der Bewerberin übertragen, so erhält dieser/diese eine Stimme, wollen Sie ihm/ihr zwei oder drei Stimmen geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder 3.

Achtung: Für jeden Wohnbezirk dürfen nur so vielen Bewerbern/Bewerberinnen Stimmen gegeben werden, wie für diesen Wohnbezirk zu wählen sind (s. oben)!

Beispiel: 
Werden bei einem Wohnbezirk, für den zwei Vertreter/Vertreterinnen zu wählen sind, auf einem Stimmzettel (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung) oder über mehrere Stimmzettel verteilt Stimmen an drei oder mehr Bewerber/Bewerberinnen vergeben, so sind alle Stimmen für diesen Wohnbezirk ungültig!

 

INFO

Für Fragen zur Wahl steht das Wahlamt der Stadt Aalen unter 07361/52-1208 und 1206 oder unter wahlamt@aalen.de gerne zur Verfügung. 

Weitere Informationen auch unter www.aalen.de/wahlen2024

© Stadt Aalen, 16.05.2024