Kleingartenanlage Wasseralfingen Betretungsverbot

Aufgrund akuter Gefahr für Leib und Leben hat die Stadtverwaltung Aalen für die Kleingartenanlage Wasseralfingen ein Betretungs- und Nutzungsverbot ausgesprochen. Der Anfang des Jahres aufgetretene Einbruch eines, der unter der Anlage verlaufenden, Stollen wurde vom zuständigen Landesamt für Geologie in Freiburg sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben begutachtet und dann mit Betonmasse verfüllt. Laut Auskunft der zugezogenen Experten dieser Fachbehörden kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass an anderer Stelle auf dem Gelände erneut ein Stolleneinbruch passiert. Ein entsprechendes Gutachten ist in Arbeit und soll genauere Aufschlüsse geben.

Auf der Basis dieser Aussagen hat das Ordnungsamt der Stadt Aalen bis auf weiteres ein Betretungs- und Nutzungsverbot der Anlage verfügt. Gleiches gilt für den benachbarten Kinderspielplatz. Ein Betreten der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Hierzu hat die Stadt Aalen entsprechende Beschilderungen veranlasst.

Der zuständige Dezernent, Bürgermeister Wolf-Dietrich Fehrenbacher, steht in laufendem Dialog mit den Nutzern der Kleingartenanlage und deren Anwalt.  Oberbürgermeister Thilo Rentschler wird die Gartenfreunde Wasseralfingen nach Pfingsten zu einem Gesprächstermin im Rathaus empfangen.

Bereits im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Gartenfreunde im März diesen Jahres hat  BM Fehrenbacher eingehend über den Sachstand informiert und auch mögliche Ausweichsflächen bei dauerhafter Untersagung der Nutzung in Aussicht gestellt.

Die Stadt Aalen bedauert die Auswirkungen für die Gartenfreunde und Nutzer des Spielplatzes, bittet aber um Verständnis, dass aufgrund der Gefährdung ein entsprechendes Vorgehen und schnelles Handeln erforderlich war, um die Gärtner oder spielende Kinder vor möglichen Gefahren zu schützen.

© Stadt Aalen, 26.05.2015