Zur kommenden Landtagswahl am Sonntag, 8. März, sind zur Briefwahl und zur Stimmabgabe bestimmte Fristen zu beachten.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 6. März, 15 Uhr beantragt werden, im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber nicht erhalten oder verloren hat, sollte sich rechtzeitig beim Wahlamt melden. Ohne Vorlage des ausgestellten Wahlscheins kann in diesem Fall im Wahllokal nicht gewählt werden! Wenn glaubhaft versichert wird, dass die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind oder verloren wurden, kann bis Samstag, 7. März, 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden und der vorherige Wahlschein wird für ungültig erklärt.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 8. März um 18 Uhr zentral bei der Stadt Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen zur Auszählung eingegangen sein. Diese deshalb rechtzeitig zur Post geben oder in den blauen Rathausbriefkasten vor dem Haupteingang einwerfen. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden!
Weitere Informationen sind unter www.aalen.de/landtagswahl2026 zu finden sowie der Wahlbekanntmachung auf www.aalen.de vom 17. Februar „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu entnehmen. Für Fragen steht das Wahlamt unter Telefon 07361 52-1209 oder -1261 sowie unter wahlamt@aalen.de gerne zur Verfügung.