Europa- und Kommunalwahl 2024

Zurzeit werden an alle rund 53.000 Wahlberechtigten der Stadt Aalen die Wahlbenachrichtigungen für die am 9. Juni 2024 stattfindende Europa- und Kommunalwahl versandt.

Der Wahlbenachrichtigung beigefügt sind auch, je nach Wahlberechtigung, die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Wahl des Kreistags, des Gemeinderats und ggf. Wahl des Ortschaftsrats). Bitte beachten: Dabei handelt es sich nicht um Briefwahlunterlagen! Das Kommunalwahlrecht sieht vor, dass diese Stimmzettel vor dem Wahltag zuzusenden sind, damit das Ausfüllen in Ruhe zuhause vorgenommen werden kann. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und ihre bereits ausgefüllten Stimmzettel in das Wahllokal mitzubringen. Die Stimmzettel für die Europawahl dürfen erst im Wahllokal ausgegeben werden. In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Personen aufgenommen, die am Stichtag 28. April 2024 die wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben. In bestimmten Fällen (z.B. Rückkehr innerhalb von drei Jahren nach Aalen, keine Wohnung aber seit mindestens drei Monaten gewöhnlicher Aufenthalt in Aalen) kann bis 19. Mai 2024 beim Bürgermeisteramt Aalen, Wahlamt, Zimmer 209, Marktplatz 30, 73430 Aalen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragt werden. Nähere Informationen hierzu sind in der öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis auf der städtischen Homepage www.aalen.de unter Bekanntmachungen nachzulesen.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gibt es verschiedene Möglichkeiten: Am schnellsten funktioniert die Online-Beantragung (freigeschaltet vom 6. Mai bis 5. Juni 2024) über den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag für Mobilgeräte (QR-Code) oder über den Link auf der städtischen Homepage www.aalen.de/briefwahl. Für die schriftliche Beantragung kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt (Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen!) und an die Stadt Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen oder die Rathäuser in den Ortschaften zurückgesandt werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand hat, kann auch per E-Mail an wahlamt@aalen.de oder an die Rathäuser in den Ortschaften den Antrag senden. Dabei sind folgende Angaben notwendig: Familienname und Vorname(n), Geburtsdatum, Meldeadresse in Aalen und ggf. eine abweichende Versandadresse. Außerdem ist die Beantragung durch persönliche Vorsprache (bitte Wahlbenachrichtigung und Personalausweis/Reisepass, Unionsbürger*innen: Identitätsausweis mitbringen) in einem der Rathäuser der Ortschaften oder dem Briefwahlbüro in der Galerie im Rathaus Aalen, EG (Eingang links neben Haupteingang), Marktplatz 30, 73430 Aalen möglich.

 

Öffnungszeiten

Das Briefwahlbüro im Rathaus Aalen hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag und Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 – 16 Uhr
  • Mittwoch: 7.30 – 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr
  • Donnerstag: 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.45 Uhr
  • Freitag: 8.30 - 12 Uhr
  • Freitag, 7. Juni 2024 zusätzlich: 13.30 - 18 Uhr

Hier besteht auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

 

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass aus rechtlichen Gründen dem Wahlschein für die Kommunalwahl alle Unterlagen für die Briefwahl beizufügen sind, so dass Briefwählerinnen und Briefwähler die Stimmzettel für die Kommunalwahl doppelt erhalten. Weitere Informationen auch unter www.aalen.de/wahlen2024.

© Stadt Aalen, 15.05.2024