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Einsetzung von Stadtjägern

Sieben speziell ausgebildete Jäger stehen künftig in Aalen als Ansprechpartner bei Problemen mit Wildtieren in Siedlungsbereichen zur Verfügung.

Die Stadt Aalen setzt ab sofort insgesamt sieben Stadtjäger ein, um auf die wachsenden Herausforderungen zu reagieren, die von Wildtieren in Siedlungs- und Wohngebieten ausgehen. Zumeist handelt es sich dabei um invasive Arten, wie zum Beispiel Waschbären, die den Lebensraum heimischer Tierarten einschränken.
Sie stören insbesondere das ökologische Gleichgewicht der heimischen Flora und Fauna. Außerdem können invasive Tierarten auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. 
 

Zuständigkeit

Bisher musste bei Problemen mit Wildtieren in Siedlungs- und Wohngebieten für jeden Einzelfall eine Fallengenehmigung beim Landratsamt beantragt werden. Durch eine Gesetzesänderung wurde nunmehr die Möglichkeit geschaffen, sogenannte Stadtjäger einzusetzen. Dabei handelt es sich um Jäger, die eine spezielle Zusatzausbildung zum Stadtjäger absolviert haben.
Die Zuständigkeit der Stadtjäger beschränkt sich ausschließlich auf die sogenannten befriedeten Bezirke, in denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf. Hierzu zählen insbesondere Siedlungs- und Wohngebiete, Hausgärten, Hofräume und Friedhöfe. Alle sonstigen bejagbaren Flächen werden weiterhin von den jeweiligen Jagdpächtern betreut.
 

Vorgehen

Präventive Maßnahmen haben bei der Arbeit der Stadtjäger Vorrang und können durch die Stadtjäger mit Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten in eigener Zuständigkeit und nach eigenem Ermessen erfolgen. Die Jagd darf durch die Stadtjäger nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, oder sofern dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist.

Die Stadtjäger werden nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig. Sie sind nicht bei der Stadt Aalen angestellt. Die Kosten trägt, analog zur Schädlingsbekämpfung im privaten Bereich, der jeweilige Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt ebenso direkt mit dem beauftragten Stadtjäger.
 

INFO

Die Stadtjäger sind zentral unter der Telefonnummer 07361 52-2550 und per Mail unter stadtjaeger@aalen.de zu erreichen.

© Stadt Aalen, 16.12.2024