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Eichenprozessionsspinner: Sperrungen aufgehoben

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) haben das Verpuppungsstadium erreicht. Die Niederschläge der vergangenen Tage in Verbindung mit den von der Stadt Aalen veranlassten Maßnahmen haben die Lage in den betroffenen Gebieten so weit entschärft, dass die gesperrten Wege ab Montag, 28. Juli wieder freigegeben wurden.

In den letzten Wochen mussten wegen des EPS-Befalls der Kurt-Früh-Weg, der Fahrradstreifen entlang der Rombacher Straße sowie der Fußweg entlang des Stadionwegs gesperrt werden. Diese Sperrungen sind ab Montag, 28. Juli wieder aufgehoben. Auch die Außenbereiche der Schulen und Kitas können wieder genutzt werden. Es wird empfohlen, vorher alle Flächen nass zu reinigen, Rasenflächen zu mähen und Sandflächen der Schulen und Kitas umzugraben.

 

Brennhaare reduziert, weiter ist Vorsicht geboten

Seit Mitte Juni wurden im Auftrag der Stadt Aalen befallene Bäume abgesaugt und Verkehrsflächen, Schulhöfe und das Areal der Hochschule regelmäßig nass gereinigt. Inzwischen haben in der Region die Raupen das Stadium der Verpuppung erreicht. In Verbindung mit den Niederschlägen der letzten Tage ist deshalb das Auftreten der Brennhaare spürbar zurückgegangen.

Dennoch ist bei einem Aufenthalt in den betroffenen Waldgebieten weiterhin Vorsicht geboten. Nach wie vor kann es zu Hautirritationen nach direktem Kontakt mit den Brennhaaren kommen. Es wird empfohlen, die Waldwege nicht zu verlassen und den Hautkontakt mit dem Waldboden zu vermeiden. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Anwohner aufgrund von Verwehungen teilweise noch mit den Brennhaaren in Kontakt kommen können.

 

INFO:

Die feinen Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners können verschiedene allergische Reaktionen auslösen. Typische Symptome sind Rötungen oder juckende Stellen auf der Haut. Personen, bei denen diese Symptome auftreten, wird empfohlen, einen Arzt aufzusuchen.

Informationen zum Eichenprozessionsspinner sowie den Maßnahmen der Stadt Aalen werden unter

www.aalen.de/eps beantwortet.

© Stadt Aalen, 28.07.2025