In Baden-Württemberg wird in verschiedenen Urnen- und Briefwahlbezirken eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die dort verwendeten Stimmzettel mit Kennzeichnungen des Geschlechts und sechs Altersgruppen am oberen Stimmzettelrand sind gesetzlich vorgeschrieben und verletzen nicht das Wahlgeheimnis. Die Wählerinnen und Wähler in den ausgewählten Wahlbezirken erhalten eine Broschüre der Bundeswahlleiterin mit Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik.
Für die Stadt Aalen wurden von der Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern folgende Urnenwahlbezirke für diese Erhebung ausgewählt:
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet! Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen. Zur Vereinfachung wird neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe je Gruppe verwendet:
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.
Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz: