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Unterbringungsmaßnahmen

Psychisch Kranke können gegen ihren Willen in einer anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind. Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellen. Der Unterbringungsantrag wird von der Stadt Aalen als zuständige Behörde gestellt.

Zuständige Dienststellen