Unterbringungsmaßnahmen
Psychisch Kranke können gegen ihren Willen in einer anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind. Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellen. Der Unterbringungsantrag wird von der Stadt Aalen als zuständige Behörde gestellt.
Unsere Anschrift
Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen
Öffnungszeiten
Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr
sowie nach Vereinbarung.