Übermittlungssperren
Übermittlungssperren können sowohl persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes direkt beim Bürgeramt, einer Außenstelle oder auch online beantragt werden.
Die Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister ist gebührenfrei.
Unser Online-Service:
Bei der Online-Beantragung müssen persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum angegeben werden.
Am Ende des Online-Beantragungsvorgangs müssen Sie ein Formular ausdrucken. Hierfür muss ein PDF-Betrachter zur Verfügung stehen und ein Drucker an Ihren Computer angeschlossen sein. Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an das Bürgeramt der Stadt Aalen (Adresse ist aufgedruckt).
Sollte das Formular nicht während der angegebenen Frist beim Bürgeramt eingehen, wird der Online-Antrag unbearbeitet gelöscht! Es öffnet sich ein neues Fenster, bitte stellen Sie Ihren Popup-Blocker entsprechend ein. Zum Online-Dienst
Der Gesetzgeber erlaubt in bestimmten Fällen die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte; er gibt dem Bürger jedoch die Möglichkeit dieser Weitergabe durch Beantragung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Ein Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre kann entweder direkt bei der Meldebehörde oder per Internet in folgenden Fällen gestellt werden:
Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können nach § 50 Abs. 1 BMG in den sechs Monaten vor einer Wahl und Abstimmung eine Datenübermittlung zu einer bestimmten Gruppe von Wahlberechtigten beantragen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmt ist. Die Datenweitergabe kann ausgeschlossen werden, wenn dieser vorher nach § 50 Abs. 5 BMG widersprochen haben.
Übermittlung von Daten bei Alters- und Ehejubiläen
Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde bei einem Alters- oder Ehejubiläum die Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk weitergibt, können Sie nach § 50 Abs. 5 BMG der Datenübermittlung widersprechen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder Folgende. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf nach § 50 Abs. 3 den Adressbuchverlagen, zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Daten für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) übermitteln. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, könnten Sie nach § 50 Abs. 5 BMG der Datenübermittlung widersprechen.
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Deutsche Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermittelt die Meldebehörde dem Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG kann dieser Datenübermittlung widersprochen werden.
Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Wenn Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige haben, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, kann gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG einer Datenübermittlung widersprochen werden. Dieser Widerspruch verhindert jedoch nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.
Hinweis:
Sofern Ihre Daten gemäß § 42 BMG an die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft übermittelt werden, können Sie der Veröffentlichung Ihrer Daten durch die Kirche beim zuständigen Pfarramt widersprechen.
Der Eintrag der Übermittlungssperre ins Melderegister ist gebührenfrei.
Unsere Anschrift
Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen
Öffnungszeiten
Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr
sowie nach Vereinbarung.