Namensänderung, öffentlich-rechtliche
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. Darüber hinausgehende Namensänderungen dürfen deshalb nur genehmigt werden, wenn ein „wichtiger Grund“ dies rechtfertigt.
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Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen
Öffnungszeiten
Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
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Ansprechpartner/in
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Stellvertretende BezirksamtsleiterinLeonie SorgTel.: 07361 9791-18Fax: 07361 9791-33E-Mail: rathaus.wasseralfingen@aalen.de