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Kirchenaustritt

Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim zuständigen Wohnsitzstandesamt persönlich zur Niederschrift abzugeben oder in öffentlich beglaubigter Form einzureichen, das heißt, Abgabe der Erklärung bei einem Notar. Diese wäre dann wiederum dem Standesamt einzureichen.

Für Kinder unter 14 Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt. 
Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. 
Kinder über 14 Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst.

Wirksamkeit

Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • ggf. Geburts- bzw. Taufurkunde

Gebühr: 30 Euro pro Person

Unsere Anschrift

Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen

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Öffnungszeiten

Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr        
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag von 8.30 bis 10 Uhr und am Donnerstag ab 16.30 Uhr online gebuchte Termine im Bürgeramt vorrangig behandelt werden.

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in