Kampfhunde / gefährliche Hunde
Das Halten eines sogenannten Kampfhundes bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Es gelten besondere Halterpflichten. Auch gefährliche Hunde unterliegen den gleichen Erlaubnis- und Halterpflichten. Gefährliche Hunde sind insbesondere Tiere, die
- bissig,
- in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
- zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von anderen Tieren neigen.
Erleichterungen für diese Hunde kann durch eine Verhaltensprüfung erlangt werden.
Gebühr: bis 150,00 €
Unsere Anschrift
Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen
Öffnungszeiten
Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Zuständige Dienststellen
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