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Ausnahmegenehmigungen nach der StVO

Von den Bestimmungen/Festlegungen der StVO können in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden (zum Beispiel Ausnahmen von Parkverbotsregelungen, zum Befahren gesperrter Straßen, vom Sonntagsfahrverbot, von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht(*).

Antragstellung:
persönlich/schriftlich/telefonisch

benötigte Unterlagen:
Fahrzeugtyp, KfZ-Kennzeichen, ärztliches Attest(*)

Gebühr: je nach Einzelfall

Unsere Anschrift

Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen

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Öffnungszeiten

Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr        
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr

sowie nach Vereinbarung.