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Abmeldung (Wegzug aus Aalen)

Für alle melderechtlichen Vorgänge sind neben dem Bürgeramt auch die ortansässigen Außenstellen in Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen zuständig.
 

Meldepflicht:
Im Regelfall des Inlandsumzug, also des Auszug aus einer einzigen Wohnung verbunden mit dem anschließenden Bezug einer neuen Wohnung im Bundesgebiet, besteht keine Abmeldepflicht mehr. In diesen Fällen ersetzt die Anmeldung für die neue Wohnung (mit anschließender Rückmeldung zwischen den Meldebehörden) die Abmeldung der bisherigen Wohnung.
 

Ausnahmen:
Eine Abmeldepflicht innerhalb von 2 Wochen besteht in folgenden Fällen:

  • Bei Abmeldung ins Ausland (Auszug aus einer Wohnung im Bundesgebiet mit anschließendem Einzug in eine Wohnung im Ausland) wird die genaue Anschrift im Ausland wird benötigt! (Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so werden bei gleichzeitiger Aufgabe aller Wohnungen vor einem Auslandsumzug am Hauptwohnsitz zuerst die bestehenden auswärtigen Nebenwohnsitze abgemeldet).
  • Abmeldepflicht bei Aufgabe einer von mehreren Wohnungen: Wenn mehrere Wohnungen im Bundesgebiet bestehen und eine dieser Wohnungen wird aufgegeben, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, muss diese abgemeldet werden – zuständig hierfür ist der (künftige) Hauptwohnsitz.
  • Ein Auszug aus einer Nebenwohnung im Inland ohne Bezug einer neuen Wohnung, kann sowohl der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, als auch der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitgeteilt werden.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Ggf. Abmeldeformular – dieses können Sie herunterladen und am PC ausfüllen.
  • Personalausweis, Pass und/oder Kinderreisepass für alle abzumeldenden Personen.
  • Ggf. Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG über alle abzumeldenden Personen.

Unsere Anschrift

Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen

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Öffnungszeiten

Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr        
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr

sowie nach Vereinbarung.