Kinderreisepass

Ein Kinderreisepass kann für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Beantragung: 
Antragsteller sind die Eltern (bitte Ausweis oder Pass vorlegen). Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist der Ausweis oder Pass sowie ein aktueller rechtskräftiger Sorgerechtsnachweis vorzulegen. Bei der Antragstellung muss ein Elternteil anwesend sein. 

Hinweis zum Sorgerechtsnachweis:
Bei Kindern unverheirateter Mütter: Entweder Negativbescheinigung vom Jugendamt oder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit Zustimmung beider Elternteile. 
Bei Kindern geschiedener Eltern: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. Unterschrift beider Elternteile.

Grundsätzlich müssen die Kinder bei der Beantragung persönlich anwesend sein; ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Pflicht.

Sonstige Unterlagen

  • wenn vorhanden – bisheriges Ausweisdokument
  • Passfoto biometriegeeignet (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit
  • Körpergröße und Augenfarbe des Kindes
  • Aktueller Personenstandsnachweis (Geburtsurkunde, Namensänderung…) in folgenden Fällen:
    Bei erstmaliger Beantragung (wenn bisher kein Personenstandsnachweis vorlag)
    nach Adoption
    nach Verlust des Dokumentes (wenn kein weiteres aktuelles Ausweisdokument vorgelegt werden kann und noch kein Personenstandnachweis vorliegt)
    nach Änderung personenstandsrelevanter Daten
    bei Geburtsdaten mit Sonderzeichen (bzgl. der korrekten Schreibweise)
    bei im Ausland lebenden Deutschen
    bei Datenkonflikten zwischen dem Register, Ausweisdokument und des Personenstandsnachweises.
    Hinweis: Es empfiehlt sich immer zur evtl. Klärung der Daten einen  vor  handenen Personenstandsnachweis mitzubringen bzw. vorher sich beim Bürgeramt Aalen oder einer der Außenstellen zu erkundigen.    
  • bei Umsiedlern nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein und evtl. vorhandener Nachweis über Namenserteilung
  • nach Einbürgerungen übersetzte und anerkannte Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Eheschließungsurkunde, Namensänderung…), bisheriges ausländisches Dokument (auch in Kopie, wenn dieses bereits abgegeben wurde) und Einbürgerungsurkunde
    Hinweis: Da bei der Dokumentenbeantragung nach Einbürgerung Verschiedenes anhand der vorzulegenden Unterlagen zu klären, prüfen und erfassen ist, muss hierfür ein Termin vereinbart werden. (www.aalen.de/Terminbuchung)

Auf der Website der Bundesdruckerei finden Sie die Fotomustertafel mit allen Hinweisen, welche Qualität ein biometriegeeignetes Passbild für die Verwendung in Ausweisen besitzen muss sowie viele weitere Informationen wie zum Beispiel über die Sicherheitsmerkmale von Ausweispapieren.

Gültigkeitsdauer:
Ein Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Bearbeitungszeit:
In der Regel - sofortige Ausstellung und Aushändigung

Gebühr:
13,00 Euro

Verlängerungen:
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn der Kinderreisepass am Tag der Verlängerung noch gültig ist und noch genügend unbedruckte Seiten vorhanden sind. Antragsteller sind die Eltern (Ausweis oder Pass vorlegen). Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist der Ausweis oder Pass sowie ein rechtskräftiger Sorgerechtsnachweis vorzulegen. (Hinweis zum Sorgerechtsnachweis – siehe „Beantragung“.)

Hinweis: Grundsätzlich müssen auch die Kinder (egal wie alt) bei der Beantragung persönlich anwesend sein; ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Pflicht. 1 Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometriegeeignet (siehe Fotomustertafel unten), muss vorgelegt werden. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig – Gebühr: 6,00 Euro.

Aktualisierungen: 
Passbild, Größe und Augenfarbe können während der Gültigkeit des Kinderreisepasses aktualisiert werden; hierfür benötigt man immer ein aktuelles, biometriegeeignetes Lichtbild und die aktuellen Angaben zur Größe/Augenfarbe. Für die Aktualisierung müssen noch ausreichende Seiten vorhanden sein. Auch hierzu müssen die Kinder anwesend sein. Die Aktualisierung ist gebührenpflichtig - Gebühr: 6,00 €

Änderungen: 
Änderung des Wohnorts (z. B. bei Zuzug nach Aalen) ist möglich – die Änderung ist gebührenfrei.

Verlust des Kinderreisepasses:
Eine Verlustanzeige muss erstellt werden! Gebühr: 10,00 Euro 
Bei Diebstahl – Anzeige bei der Polizei (muss bei Neubeantragung vorgelegt werden)!

Unsere Anschrift

Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen

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Öffnungszeiten

Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr        
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr

sowie nach Vereinbarung.